Bereits seit 2020 besteht in ganz Deutschlang eine neue Reglung über den Seitenabstand zu Fahrrädern:
Was ist der Seitenabstand?
Wer an einem anderen Verkehrsteilnehmer, z. B. einem Auto oder einem Fahrrad, vorbeifährt oder diesen überholt, muss zu diesem einen bestimmten seitlichen Sicherheitsabstand einhalten, um diesen und sich selbst nicht zu gefährden.
Wie viel Seitenabstand muss ich beim Überholen einhalten?
Kraftfahrer, die einen Fußgänger, Radfahrer oder E-Scooter-Fahrer überholen, müssen innerorts einen Abstand von mindestens 1,5 m und außerorts von 2 m einhalten. Beim Überholen anderer Verkehrsteilnehmer schreibt § 5 Abs. 4 StVO lediglich einen “ausreichenden Seitenabstand” vor.
Was droht mir, wenn ich einen zu geringen Seitenabstand wahre?
Wer beim Überholen keinen ausreichenden Seitenabstand einhält, muss mit einer Geldbuße von 30 Euro rechnen. Weitere Verstöße und Sanktionen können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Diese Informationen entstammen dem
Deutscher Bussgeldkatalog 2024