Neue Strassenverkehrsregeln ab 01.01.2021

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Auf Anfangs 2021 werden ein paar neue Strassenverkehrsregeln in Kraft gesetzt.
Die neuen Regelungen betreffen den Verkehr auf der Autobahn, den Innerortsverkehr, die Velofahrer sowie die Junglenker.

Auf der Autobahn:

Falls eine Fahrspur infolge Bauarbeiten zum Beispiel gesperrt werden muss gilt neu das Reissverschlussprinzip welches uns bereits bekannt sein sollte. Die Fahrzeuge auf der gesperrten Spur müssen von den Fahrzeuglenkern der andern Spur einschwenken lassen. Neu ist dies eine gesetzliche Regel also kann ein nichtbefolgen gebüsst werden.  Dadurch will man einem möglichen Stau vorbeugen und den Verkehr auf beiden Spuren bis zur abgebauten Spur aufschliessen lassen.

Bekanntlich darf man bei Stau oder stockendem Verkehr auf der rechten Spur aufschliessen,respektive dem Verkehr auf der linken Spur vorbeifahren. Das soll einem wilden und unkontrollierten Spurwechsel entgegenwirken. Was nach wie vor verboten ist, wäre das Rechtsüberholen.

Zukünftig ist es Pflicht, bei Stau oder stockendem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden so dass Fahrzeuge mit Blaulicht in der Mitte der Fahrspuren ungehindert vorfahren können. Dabei darf der Pannenstreifen nicht befahren werden. Auch sollte die Warnblickanlage des Fahrzeuges möglichst zeitnah eingeschaltet werden, um die nachfolgenden Lenker auf den Stau aufmerksam zu machen. Dadurch soll die Aufmerksamkeit im Strassenverkehr erhöht und mögliche Auffahrunfälle verhindert werden.

Innerortsverkehr:

Fahrzeuglenker, mit aktivierter Einparkhilfe haben müssen jetzt die Hände nicht mehr am Lenkrad belassen. Die Lenker müssen jedoch trotzdem jederzeit eingreifen können, um das Fahrzeug kontrollieren zu können.

Parkplätze für Elektrofahrzeuge dürfen neu mit dem Schild «Ladestation» gekenn-zeichnet werden. Zum besseren Finden dürfen diese Flächen der Ladestationen grün eingefärbt werden.

Neu sollen auch E-Bikes, Motorräder und Mopeds für Parkgebühren belangt werden. Jedoch nur wenn die Parkgebühr signalisiert ist.

Velofahren:

Neu dürfen Velos und Mopeds an der Ampel bei Rot rechts abbiegen, sofern dies entsprechend signalisiert ist. Fehlt eine Beschilderung, bleit’s wie bisher.

 Ab Neujahr dürfen neu Kinder bis 12 Jahren mit dem Velo auf dem Gehweg (Trottoir) fahren, falls kein Radstreifen vorhanden ist. Bis jetzt durften dies nur Kinder im Vorschulalter tun. Mit dieser Regelung möchte man mögliche Unfälle verhindern. Eine Empfehlung des TCS besagt, auf Trottoirs nur im Schritttempo fahren und einen Velohelm zu tragen.

In Tempo 30-Zonen kann der Rechtsvortritt durch entsprechende Beschilderung auf-gehoben werden. Somit könnte man den Fahrradstrassen den Vortritt einräumen.

Junglenker:

Jugendliche können bereits schon mit 17 den Lernfahrausweis erwerben. Jedoch müssen diese eine einjährige Lernphase durchlaufen, wenn sie noch jünger als 20 Jahre sind. Der Bund erhofft sich dadurch, mehr Routine und mehr Verkehrssicherheit im Strassenverkehr. Die Prüfung kann jedoch erst nach dem 18. Geburtstag erfolgen.

Zudem:

Neu dürfen leichte Motorfahrzeuge mit Anhängernbis 3,5 Tonnen statt 80 km/h auf Autobahnen 100 km/h fahren, die Fahrzeuge müssen jedoch für dieses Tempo zugelassen sein. Ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugausweis ist nötig.• Auf Autobahnraststätten ist es wieder erlaubt, Alkohol auszuschenken oder zu Kauf anzubieten. Die alte Nationalstrassenverordnung wird per Ende 2020 aufgehoben.
Die letzte Änderung hebt das Sonntagsfahrverbot für Veteranenlastwagen auf. Das Nachtfahrverbot bleibt jedoch bestehen.