AUSNAHMEREGELUNG DES ASTRA

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DAS BUNDESAMT FÜR STRASSEN (ASTRA) HAT VERSCHIEDENE FRISTEN ANGEPASST.

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat verschiedene Fristen angepasst. Diese Ausnahmereglungen gelten vorläufig bis zum 30. September 2020. Die wichtigsten Ausnahmeregeln sind:

• Die medizinische Untersuchung für Chauffeure wird ausgesetzt.

• Wenn der CZV-Ausweis abläuft, darf man weiterfahren.

• Mit dem abgelaufenen Führerausweise auf Probe, darf man weiterfahren.

• Lernfahrausweise können verlängert werden.

• Wenn der ADR-Ausweis abläuft, kann man weiterfahren.

Für alle Ausnahmen gilt: Die Fristen dürfen erst ab dem 9. März abgelaufen sein. Diese Ausnahmeregeln gelten nicht für Fristen, die vor dem 9. März abgelaufen sind. Zudem gelten diese Regeln nur für die Schweiz. Ist z.B. der ADR Kurs abgelaufen, darf man nicht mehr mit Gefahrgut ins Ausland.

Mehr Informationen erteilt das ASTRA

Verfügung Astra vom 17. März 2020