Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) hat im Auftrag des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) die Wirkung der Zweiphasenausbildung evaluiert. Der Schlussbericht zeigt, dass der Rückgang der durch junge Neulenkende verursachten schweren Unfälle stärker ist als der durchschnittliche Rückgang in allen Alterskategorien. Er zeigt aber auch Verbesserungsmöglichkeiten auf. Die bfu schlägt deshalb Optimierungsmassnahmen vor.
Konkret empfiehlt die bfu, den ersten Teil der obligatorischen Weiterbildungskurse bereits in den ersten Monaten nach der Führerprüfung zu absolvieren. Angesichts der Tatsache, dass das Unfallrisiko in den ersten Monaten des Führerausweisbesitzes am höchsten ist, werden die Kurse heute zu spät besucht (der erste Kurstag durchschnittlich 16 Monate nach der praktischen Prüfung, der zweite Kurstag nach 26 Monaten). Eine deutlich frühere Absolvierung der Kurse birgt somit ein grosses Sicherheitspotenzial. Eine Qualitätssicherungskommission der Kantone überprüft zudem laufend die Qualität der Kurse und ordnet bei Bedarf umgehend Optimierungsmass-nahmen an.
Im ASTRA laufen bereits Arbeiten zur Optimierung der ersten Ausbildungsphase und zur Prüfung der Übernahme der dritten Führerschein-Richtlinie der EU (OPERA-3). Im Rahmen von OPERA-3 werden hauptsächlich die obligatorischen Ausbildungs- und Prüfungsteile der ersten Phase, das heisst die Fahrausbildung und die Führerprüfung, durchleuchtet und optimiert. Die Ausbildungs- und Prüfinhalte sollen künftig ein besseres Fundament für die zweite Phase der Weiterbildung nach bestandener Prüfung legen. Umlagerungen von gewissen Ausbildungsinhalten von der zweiten in die erste Phase werden geprüft, zudem sollen die Inhalte besser aufeinander abgestimmt werden. In diesem Zusammenhang wird das ASTRA auch die Vorschläge der bfu prüfen und sie voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2013 den Kantonen und interessierten Organisationen zur Stellungnahme unterbreiten.
Die Zweiphasenausbildung wurde im Dezember 2005 zusammen mit dem Führer-ausweis auf Probe mit dem Ziel eingeführt, die hohen Unfallzahlen der Neulenkenden zu senken. Seither erhalten Neulenkende den Führerausweis nach bestandener Führerprüfung zuerst nur auf Probe. In der dreijährigen Probezeit unterstehen sie besonders strengen Sanktionen (Verlängerung der Probezeit um ein Jahr bei einem Führerausweisentzug, Annullierung des Führerausweises auf Probe bei einem zweiten Führerausweisentzug). Zudem müssen Neulenkende an zwei obligatorischen Weiterbildungskursen mitmachen. In diesen Kursen lernen sie, Gefahren besser zu erkennen und zu vermeiden, ihr Bewusstsein für die eigenen Fähigkeiten zu schärfen, ihren Verkehrssinn zu optimieren sowie das umweltschonende und partnerschaftliche Fahren weiterzuentwickeln. Erst wenn sie die zwei Kurse absolviert und die Probezeit erfolgreich – das heisst ohne Annullierung der Fahrberechtigung – bestanden haben, erhalten sie den definitiven Führerausweis.