WM 2018
Teure Autoreifen-Regel in Italien
Ab dem 15. April 2025 müssen auf Italiens Strassen die Sommerreifen montiert sein. Ansonsten drohen erhebliche Bussen Ab Mitte April dürfte die Pneu-Ausstattung deines Autos während des Italien-Trips strenger kontrolliert werden. Das Land verpflichtet alle Fahrerinnen und Fahrer, von Winter- auf Sommerpneus zu wechseln. Während eines Monats, bis zum 15. Mai 2025, gilt eine Übergangsfrist. In dieser Zeit wird jeweils auf Verstösse hingewiesen, bevor eine Strafe verhängt wird. Die Regel gilt übrigens auch für Touristinnen und Touristen, die mit ihrem eigenen Auto nach Italien fahren. Ab dem 15. November müssen dann die Winterreifen dran. Die Folgen: Wer sich nach der Übergangsfrist nicht an die neue Regelung hält, dem drohen laut dem Portal «Altarimini» drastische Konsequenzen: Anders in der Schweiz: Hierzulande besteht keine gesetzliche Pflicht, sein Fahrzeug im Winter mit Winterpneus auszurüsten. Der Fahrzeugführer ist jedoch dazu verpflichtet, sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen zu können. Ausnahmen: Ausnahmen gelten für Autofahrer, die ganzjährig zugelassene M+S-Pneus oder solche mit einem Geschwindigkeitsindex verwenden, der den Angaben in der Zulassungsbescheinigung entspricht. Die Regelung stösst in der Bevölkerung auf geteilte Meinungen: Einerseits wird die gesteigerte Sicherheit begrüsst, andererseits zeigen sich insbesondere Familien besorgt über eine finanzielle Mehrbelastung. Die Ausgaben für neue Pneus werden auf etwa 1000 Euro geschätzt, da neben den neuen Pneus auch Verschleisskontrollen bezahlt werden müssen. Teilen mit:TwitterFacebook
Neuerungen ab 2025 im Strassenverkehr
Neuerungen ab 2025 im Strassenverkehr (Quelle UVEK.admin) Aufgepasst: ab 2025 gelten ein paar neue Regeln im Strassenverkehr. Das automatisierte Fahren wird in drei Fällen erlaubt, die Lärmvorschriften werden verschärft, und auch die Regeln für die Langsam-Verkehrsfahrzeuge werden harmonisiert. Lärmvorschriften: Die Liste der zu vermeidenden Geräusche wird aktualisiert: Neu ist es ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen. Es drohen Bussen bis zu 10’000 Franken, welche vom Gericht in Einzelfällen bemessen werden. Alle technischen Manipulationen am Fahrzeug bleiben verboten. Auch werden die bestehenden lärmbezogenen Ordnungsbussen (so etwa für das unnötige Laufenlassen des Motors) um 20 Franken von 60 Franken auf 80 Franken erhöht. Erstzulassung Motorräder: Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung in der EU müssen ab dem 1. Januar 2025 hergestellte oder in die Schweiz importierte Motorräder für die Erstzulassung auch in der Schweiz die neuesten Abgasvorschriften (sog. «Euro 5+») erfüllen. Gleichzeitig treten auch verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassungen in Kraft. Automatisiertes Fahren: Autobahnpilot: Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden, sofern ihr Fahrzeug über einen genehmigten Autobahnpiloten verfügt. Ist dieser System aktiviert, darf das Lenkrad losgelassen werden und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, das Fahrzeug jederzeit wieder selbst zu bedienen, wenn sie das Automatisierungs-System dazu auffordert. Führerlose Fahrzeuge: Die führerlosen Fahrzeuge dürfen nur auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Sie müssen jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden. Automatisiertes Parkieren: Das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkers ist nur innerhalb der dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze erlaubt. Genehmigung Automatisierungssystem: Die Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Die Fahrzeughersteller müssen auf umfassende Weise nachweisen können, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden kann. Bisher hat für die Schweiz noch kein Fahrzeughersteller eine entsprechende Genehmigung für ein Automatisierungssystem beantragt. Das Astra schreibt, es wolle die Potentiale des automatisierten Fahrens rasch erschliessen und hoffe, dass die Fahrzeughersteller dies nun zügig beantragen werden. Fahrausbildung In der theoretischen und praktischen Führerprüfung zum Erwerb des Führerausweises für Personenwagen und Motorräder werden neu die Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen geprüft. Fahrzeuge Langsamverkehr Die technischen Anforderungen und die Kategorisierung bei E-Bikes werden angepasst. So kann das Potenzial von E-Bikes als Familienfahrzeug und für den Güterverkehr weiter verbessert werden. Dazu wird neu die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder (Gesamtgewicht bis 450 kg) geschaffen. Ausserdem wird die Bedeutung der Signale «Fahrrad» und «Motorfahrrad» erweitert, um die Nutzung der Veloverkehrsflächen klarer zu regeln und spezifische Parkfelder für Lastenvelos zu ermöglichen. Teilen mit:TwitterFacebook
Bist Du dabei im Schweizer WM-Team?
Wir suchen für unser WM Team noch Interessenten, welche im nächsten Jahr in Deutschland an der Berufsfahrer-Weltmeisterschaft teilnehmen möchten. Im November ist ein nächstes WM-Training geplant also meldet Euch bald möglichst an. Ihr könnte auch auf Facebook mit uns in Kontakt treten und Euch für das WM-Team anmelden. Was gibt es schöneres, als gemeinsame Erfolge zu feiern Teilen mit:TwitterFacebook
Liebe Swiss Drivers Mitglieder
Hiermit laden wir Euch ein zur Swiss Drivers Hauptversammlung 2025 Datum:Freitag, 16. Mai 2025 Zeit:19.30 Uhr Ort:Raum Bern Da wir wissen müssen, wie gross der zu reservierende Raum sein muss, ist eine rechtzeitige Anmeldung unerlässlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden wir allen angemeldeten Mitgliedern den genauen Tagungsort mitteilen können und die Agenda samt Unterlagen zustellen. Eure Anmeldung zur Hauptversammlung bitte bis spätestens am 2. Mai 2025 einsenden an Swiss Drivers, Schulweg 6, 3013 Bern / info@swiss-drivers.ch ANMELDUNG Ich nehme an der Hauptversammlung vom 16. Mai 2025 im Raum Bern teil: Name ………………………………….. Vorname ……………………………………………. Adresse ……………………………………………. PLZ / Ort ………………………………………….. Swiss Drivers Mitglied Nr. ………………………………….… E-Mail-Adresse ………………………………………………………………………… Teilen mit:TwitterFacebook
Beiträge zur WM 2018

WETTKAMPF UND ALLTAG
Der Churer Fahrlehrer Reto Derungs zeigte in Belgien seine Fähigkeiten im wirtschaftlichen Fahren. Vizeweltmeister im Eco-Driving – so die hohe Auszeichnung! (mehr …) Teilen mit:TwitterFacebook

Er hat den Popometer
Der beste Lastwagenfahrer der Welt wohnt im Radio Zürisee Sendegebiet. (mehr …) Teilen mit:TwitterFacebook

Schweizer mit hohen Ambitionen
Die Schweizer Nationalmannschaft hofft auf viele Podestplätze und gute Stimmung. Alle zwei Jahre finden die Weltmeisterschaften der «Lastwägeler» statt. Dieses Jahr im belgischen Gent. Der Präsident des Schweizerischen Berufsfahrer-Verbandes Swiss Drivers Sepp Bamert hofft auf gute Leistungen. Die letzten Male hat es für die Schweizer oft auch nur undankbare vierte Plätze gegeben. Das soll dieses Jahr anders sein. Natürlich kommt bei diesen Events auch das gesellige nicht zu kurz. Lastwagen-Fahrer sind oft alleine unterwegs und tragen viel Verantwortung. Wenn es dann mal gemütlich sein darf, dann wird viel ausgetauscht und auch das einer oder andere Bierchen getilgt. Wir wünschen unserer Lasti-Nati alles Gute für die WM. Lastwagen-WM – Schweizer mit hohen Ambitionen: http://swiss-drivers.ch/wp-content/uploads/2018/11/1536905120.mp3 Lastwagen-WM – Teil 2: http://swiss-drivers.ch/wp-content/uploads/2018/11/1536905560.mp3 Dieser Text und die hier veröffentlichten Audiodateien stammen von Radio Zürisee Teilen mit:TwitterFacebook
Ältere Beiträge

32. UICR Professional Drivers World Championship
Nun ist das offizielle Logo der nächsten UICR Berufsfahrer Weltmeisterschaft eingetroffen. Wir freuen uns, dass wir offiziell über die Organisation der 32. UICR Professional Drivers World Championship informieren können. (mehr …)Teilen mit:TwitterFacebook