Neuerungen bei Fahrzeugvorschriften und Einführung eines neuen Fahrtschreibers

| Posted by | Categories: News, Strassenverkehr

Bern, 21.11.2018 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21.11.2018 die Anforderungen an Strassenfahrzeuge den neusten Sicherheits- und Umweltstandards angepasst. Damit werden auch Handelshemmnisse gegenüber der EU vermieden. Zudem führt die Schweiz die neue Generation des digitalen Fahrtschreibers ein. Diese und weitere Neuerungen treten im Laufe des Jahres 2019 in Kraft. Neue Fahrzeuge, die über einen elektronischen Nachweis für eine EU-Genehmigung verfügen, sollen ohne Vorführen beim Strassenverkehrsamt zum Verkehr zugelassen werden können. Die dafür notwendige, auf das EU-Datenformat aufbauende Informatik-Lösung wird seitens ASTRA vorbereitet.

Die vom Bundesrat beschlossenen Verordnungsanpassungen umfassen folgende Bereiche:

Weiterentwicklung der Vorschriften für Traktoren

Die neuen Vorschriften für Traktoren und deren Anhänger entsprechen denjenigen der EU. Sie betreffen insbesondere die Bremssysteme und dienen dazu, die Zahl der Verkehrsunfälle mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu senken. Damit auch in Zukunft bereits in Verkehr stehende Schweizer Fahrzeuge mit EU-Fahrzeugen zusammengekuppelt und sicher betrieben werden können, müssen Bremsanlagen und Anhängerkupplungen aufeinander abgestimmt sein. Neue Traktoren dürfen weiterhin zusätzlich mit der notwendigen Technik ausgerüstet werden, um auch alte landwirtschaftliche Anhänger mit hydraulischer Bremse ziehen zu können.

Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeuge und Traktoren

Die Abgasvorschriften für Arbeitsfahrzeuge, Traktoren und gewisse Transportfahrzeuge mit auf 30 km/h begrenzter Höchstgeschwindigkeit werden um die neue, strengere Abgasstufe V der EU erweitert. Sie beinhaltet ähnlich strenge Grenzwerte wie die Norm EURO VI für Lastwagen.

Die Vorschriften können in der Schweiz auch für Motoren von Kommunalfahrzeugen angewendet werden, die auf 45 km/h limitiert sind und sonst den Abgasvorschriften für Lastwagen unterstehen.

Angleichung der Fahrtschreibervorschriften an die EU

Damit die schweizerischen Transporteure weiterhin einen möglichst hindernisfreien Zugang zum europäischen Markt haben, werden die neuen Fahrtschreiber in der Schweiz zeitgleich zur EU eingeführt. Fahrtschreiber dienen zur Kontrolle der Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für berufsmässige Chauffeusen und Chauffeure. Die neuen Fahrtschreiber der EU verfügen über eine Anbindung an das globale Satellitennetz und über Schnittstellen zu intelligenten Verkehrssystemen. Die Polizei erhält die Möglichkeit, für die Triage bei Verkehrskontrollen gewisse Fahrtschreiberdaten via Funkverbindung abzufragen. Lastwagen und Reisecars, die ab dem 15. Juni 2019 neu zum Verkehr zugelassen werden, müssen zwingend mit dem neuen Fahrtschreiber ausgerüstet sein. Bereits in Verkehr gesetzte Fahrzeuge dürfen mit den bereits eingebauten Fahrtschreibern weiter verkehren.

Vereinfachte Verkehrszulassung von Neufahrzeugen mit EU-Genehmigung

In der EU genehmigte neue Fahrzeuge, d.h. Fahrzeuge, die nicht älter als ein Jahr und weniger als 2000 km gefahren sind, sollen künftig durch Einreichen ihrer elektronischen EU-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) zum Verkehr zugelassen werden, ohne beim kantonalen Strassenverkehrsamt vorgeführt werden zu müssen. Diese Vereinfachung kann erst später eingeführt werden, denn das elektronische Datenformat der EU liegt erst 2020 vor. Die Daten können von den Behörden des Bundes und der Kantone deshalb heute noch nicht elektronisch verarbeitet werden. Das ASTRA setzt sich dafür ein, dass die Umsetzung so bald als möglich erfolgen kann.

Blaulicht ohne Wechselklanghorn bei Nacht

Blaulichtfahrzeuge sollen auf dringlichen Fahrten bei Nacht das Blaulicht ohne Wechsel­klanghorn verwenden dürfen, solange sie nicht wesentlich von den Verkehrsregeln abweichen oder nicht ein besonderes Vortrittsrecht beanspruchen. Dies verbessert die Nachtruhe.

Tandems mit elektrischer Tretunterstützung erlaubt

E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h dürfen neu einen zweiten Platz für eine erwachsene Person aufweisen.

Velohelm genügt für alle Mofas

Fahrerinnen und -fahrer herkömmlicher Töffli (Motorfahrräder bis 30 km/h ohne Tretunterstützung) können künftig wählen, ob sie einen Motorrad- oder einen Velohelm tragen wollen. Damit werden die Töffli gleich behandelt wie die schnellen E-Bikes.

Inkrafttreten

Einige Anforderungen, namentlich betreffend Bremsen, vorne angebrachte Arbeitsgeräte und Anhängerkupplungen für landwirtschaftliche Fahrzeuge, gelten ab dem 1. Mai 2019. Die Bestimmung über die vereinfachte Verkehrszulassung von neuen Fahrzeugen mit elektronischer EU-Übereinstimmungsbescheinigung wird in Kraft gesetzt, sobald die EU das Datenformat definiert hat und Bund und Kantone die Daten informationstechnisch verarbeiten können. Alle anderen Änderungen treten am 1. Februar 2019 in Kraft.