Das Fahrverbot gilt für die ganze Schweiz Gültigkeit: für Lastwagen über 3.5 t Gesamtgewicht und gewerbliche Traktoren, Arbeitsmaschinen, Sattelmotorfahrzeuge und Lastwagen mit Anhängern. Für Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht von mehr als 5 t. Ausgenommen sind Personentransporte, Wohnmotorwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge. An Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr als Schweizer Feiertage […]
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Strassenverkehr