Der Bundesrat kann weiterhin in eigener Kompetenz über Änderungen des internationalen Vertrags entscheiden, der die Lenk- und Ruhezeitvorschriften von Berufschauffeuren im internationalen Strassentransport betrifft. Das Parlament hat das entsprechende Gesetz im März verabschiedet und der Bundesrat hat heute entschieden, es per 1. Oktober 2016 in Kraft zu setzen.
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