Neuerungen ab 2025 im Strassenverkehr
Neuerungen ab 2025 im Strassenverkehr (Quelle UVEK.admin) Aufgepasst: ab 2025 gelten ein paar neue Regeln im Strassenverkehr. Das automatisierte Fahren wird in drei Fällen erlaubt, die Lärmvorschriften werden verschärft, und auch die Regeln für die Langsam-Verkehrsfahrzeuge werden harmonisiert. Lärmvorschriften: Die Liste der zu vermeidenden Geräusche wird aktualisiert: Neu ist es ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen. Es drohen Bussen bis zu 10’000 Franken, welche vom Gericht in Einzelfällen bemessen werden. Alle technischen Manipulationen am Fahrzeug bleiben verboten. Auch werden die bestehenden lärmbezogenen Ordnungsbussen (so etwa für das unnötige Laufenlassen des Motors) um 20 Franken von 60 Franken auf 80 Franken erhöht. Erstzulassung Motorräder: Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung in der EU müssen ab dem 1. Januar 2025 hergestellte oder in die Schweiz importierte Motorräder für die Erstzulassung auch in der Schweiz die neuesten Abgasvorschriften (sog. «Euro 5+») erfüllen. Gleichzeitig treten auch verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassungen in Kraft. Automatisiertes Fahren: Autobahnpilot: Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden, sofern ihr Fahrzeug über einen genehmigten Autobahnpiloten verfügt. Ist dieser System aktiviert, darf das Lenkrad losgelassen werden und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, das Fahrzeug jederzeit wieder selbst zu bedienen, wenn sie das Automatisierungs-System dazu auffordert. Führerlose Fahrzeuge: Die führerlosen Fahrzeuge dürfen nur auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Sie müssen jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden. Automatisiertes Parkieren: Das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkers ist nur innerhalb der dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze erlaubt. Genehmigung Automatisierungssystem: Die Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Die Fahrzeughersteller müssen auf umfassende Weise nachweisen können, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden kann. Bisher hat für die Schweiz noch kein Fahrzeughersteller eine entsprechende Genehmigung für ein Automatisierungssystem beantragt. Das Astra schreibt, es wolle die Potentiale des automatisierten Fahrens rasch erschliessen und hoffe, dass die Fahrzeughersteller dies nun zügig beantragen werden. Fahrausbildung In der theoretischen und praktischen Führerprüfung zum Erwerb des Führerausweises für Personenwagen und Motorräder werden neu die Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen geprüft. Fahrzeuge Langsamverkehr Die technischen Anforderungen und die Kategorisierung bei E-Bikes werden angepasst. So kann das Potenzial von E-Bikes als Familienfahrzeug und für den Güterverkehr weiter verbessert werden. Dazu wird neu die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder (Gesamtgewicht bis 450 kg) geschaffen. Ausserdem wird die Bedeutung der Signale «Fahrrad» und «Motorfahrrad» erweitert, um die Nutzung der Veloverkehrsflächen klarer zu regeln und spezifische Parkfelder für Lastenvelos zu ermöglichen.
Bist Du dabei im Schweizer WM-Team?
Wir suchen für unser WM Team noch Interessenten, welche im nächsten Jahr in Deutschland an der Berufsfahrer-Weltmeisterschaft teilnehmen möchten. Im November ist ein nächstes WM-Training geplant also meldet Euch bald möglichst an. Ihr könnte auch auf Facebook mit uns in Kontakt treten und Euch für das WM-Team anmelden. Was gibt es schöneres, als gemeinsame Erfolge zu feiern
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31. UICR-Weltmeisterschaft der Berufsfahrer
Das Parcours-Gelände vor der schönsten Kulisse in Belgien. Im Hintergrund die Saint Peterskathedrale von Ghent und typisch für Belgien, das berümt-berüchtigte Kopfsteinpflaster.
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31. UICR-Weltmeisterschaft der Berufsfahrer
Die Spurgasse welche mit dem rechten Vorderrad durchfahren wird. Eine Präzisionsaufgabe und dies alles nur aus Sicht mit den Spiegeln.
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31. UICR-Weltmeisterschaft der Berufsfahrer
Das Wetter könnte nicht idealer und schöner sein, es bietet die besten Wettkampfbedingungen für die WM-Teilnehmer.
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31. UICR-Weltmeisterschaft der Berufsfahrer
Das grüne Holz muss zu Fall gebracht warden, wobei das rote Holz stehen bleiben muss. Gar nicht so einfach wie es hier aussieht. Die Wettkampfrichter wie auch der technische Direktor beobachten dies aus allen Blickwinkeln.
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31. UICR-Weltmeisterschaft der Berufsfahrer
Interessiert beobachtet ein Teil der Schweizer Nationalmannschaft das Geschehen auf dem Parcoursgelände. Die Sonne lädt zum verweilen ein.
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31. UICR-Weltmeisterschaft der Berufsfahrer
Die teilnehmenden Nationen stellen sich farbenfroh vor. Nachher gehts zum Dinner und zur Rangverkündigung. Man kann die Spannung in den Gesichtern erkennen.
Neuerungen ab 2025 im Strassenverkehr
Neuerungen ab 2025 im Strassenverkehr (Quelle UVEK.admin) Aufgepasst: ab 2025 gelten ein paar neue Regeln im Strassenverkehr. Das automatisierte Fahren wird in drei Fällen erlaubt, die Lärmvorschriften werden verschärft, und auch die Regeln für die Langsam-Verkehrsfahrzeuge werden harmonisiert. Lärmvorschriften: Die Liste der zu vermeidenden Geräusche wird aktualisiert: Neu ist es ausdrücklich verboten, vermeidbaren Lärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen. Es drohen Bussen bis zu 10’000 Franken, welche vom Gericht in Einzelfällen bemessen werden. Alle technischen Manipulationen am Fahrzeug bleiben verboten. Auch werden die bestehenden lärmbezogenen Ordnungsbussen (so etwa für das unnötige Laufenlassen des Motors) um 20 Franken von 60 Franken auf 80 Franken erhöht. Erstzulassung Motorräder: Gleichzeitig mit der Inkraftsetzung in der EU müssen ab dem 1. Januar 2025 hergestellte oder in die Schweiz importierte Motorräder für die Erstzulassung auch in der Schweiz die neuesten Abgasvorschriften (sog. «Euro 5+») erfüllen. Gleichzeitig treten auch verschärfte Geräuschvorschriften für die Erstzulassungen in Kraft. Automatisiertes Fahren: Autobahnpilot: Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden, sofern ihr Fahrzeug über einen genehmigten Autobahnpiloten verfügt. Ist dieser System aktiviert, darf das Lenkrad losgelassen werden und müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, das Fahrzeug jederzeit wieder selbst zu bedienen, wenn sie das Automatisierungs-System dazu auffordert. Führerlose Fahrzeuge: Die führerlosen Fahrzeuge dürfen nur auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Sie müssen jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden. Automatisiertes Parkieren: Das automatisierte Parkieren ohne Anwesenheit eines Fahrzeuglenkers ist nur innerhalb der dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze erlaubt. Genehmigung Automatisierungssystem: Die Fahrzeuge mit Automatisierungssystem benötigen eine Typengenehmigung, damit sie zum Verkehr zugelassen werden. Die Fahrzeughersteller müssen auf umfassende Weise nachweisen können, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss während der Betriebsdauer eines Automatisierungssystems gewährleistet werden kann. Bisher hat für die Schweiz noch kein Fahrzeughersteller eine entsprechende Genehmigung für ein Automatisierungssystem beantragt. Das Astra schreibt, es wolle die Potentiale des automatisierten Fahrens rasch erschliessen und hoffe, dass die Fahrzeughersteller dies nun zügig beantragen werden. Fahrausbildung In der theoretischen und praktischen Führerprüfung zum Erwerb des Führerausweises für Personenwagen und Motorräder werden neu die Kenntnisse der Kandidatinnen und Kandidaten zu Fahrerassistenz- und Automatisierungssystemen geprüft. Fahrzeuge Langsamverkehr Die technischen Anforderungen und die Kategorisierung bei E-Bikes werden angepasst. So kann das Potenzial von E-Bikes als Familienfahrzeug und für den Güterverkehr weiter verbessert werden. Dazu wird neu die Kategorie der schweren Elektro-Motorfahrräder (Gesamtgewicht bis 450 kg) geschaffen. Ausserdem wird die Bedeutung der Signale «Fahrrad» und «Motorfahrrad» erweitert, um die Nutzung der Veloverkehrsflächen klarer zu regeln und spezifische Parkfelder für Lastenvelos zu ermöglichen.
Bist Du dabei im Schweizer WM-Team?
Wir suchen für unser WM Team noch Interessenten, welche im nächsten Jahr in Deutschland an der Berufsfahrer-Weltmeisterschaft teilnehmen möchten. Im November ist ein nächstes WM-Training geplant also meldet Euch bald möglichst an. Ihr könnte auch auf Facebook mit uns in Kontakt treten und Euch für das WM-Team anmelden. Was gibt es schöneres, als gemeinsame Erfolge zu feiern
Frohe Festtage und ein gutes neues Jahr
Kaum hat das Jahr begonnen, schon neigt sich dieses wieder dem Ende zu. Wir wünschen Euch frohe und besinnliche Festtage und fürs neue Jahr viel Liebe, Glück und gute Gesundheit. Euer Vorstand-Team Swiss-Drivers

Wenn einer eine Reise tut…
Am Sonntag, dem 17. November trafen sich 10 Interessierte von Swiss Bus Drivers und Swiss Drivers. Sie brachen frühmorgens zur diesjährigen Vereins-Reise nach Barcelona auf. Kurz vor Mittag erreichten wir bestens gelaunt und bereits von viel Spass und Humor gezeichnet unser Hotel, welches mitten im Stadtzentrum liegt. Nach einer kurzen Stärkung empfing uns vor dem Hotel eine Touristenführerin. Sie verstand es bestens mit viel Wissen und Humor, unsere kleine Reisegruppe mit viel Interessantem zur Geschichte über Altstadt und deren Leute zu begeistern. Nachfolgend wurde es Zeit für den feinen Znacht mit vielen örtlichen Köstlichkeiten. Am Montagmorgen holte uns Felix Näf von der Interbus Kerzers mit einem Kleinbus ab. Die Reise führte nach Arbúcies ins Beulas-Werk. Wir wurden sehr herzlich und persönlich von der Familie Beulas und den für die Schweiz zuständigen Personen empfangen und begrüsst. Der Rundgang begann bei den Chassis, welche auf einem Kiesplatz warten, um aufgebaut zu werden. In den paar Werkshallen werden Teile um Teile, Stück für Stück zusammengebaut, bis ein fixfertiger Bus nach Kundenwunsch dasteht. Wir durften jeden Schritt der Produktion besichtigen und wurden kompetent zu noch offenen Fragen informiert. Die Herstellung von einem Bus von A-Z zu erleben war für uns alle ein sehr spannendes Erlebnis. Nach der Besichtigung wurden wir von der Familie Beulas noch zu Speis und Trank eingeladen, bis wir am Nachmittag wieder sicher nach Barcelona zurückgebracht wurden. Am Dienstag beschlossen wir, mit einen offenen Doppeldeckerbus die Stadt zu erkunden. Auf dieser sehr interessanten und über zweistündigen Tour durften wir wiederum sehr viel von Barcelona kennenlernen. Die Zeit verging wie im Flug. Es wurde Zeit, um die Heimreise anzutreten und Barcelona bei herbstlichen 20-22 Grad wieder zu verlassen. Vielen herzlichen Dank an Bruno Vincenz Niederberger und Werner Stucki. Sie beide organisierten diese perfekte Reise nach Barcelona. Einen speziellen Dank geht auch an die Familie Beulas und auch an Felix Näf von Interbus Kerzers, der uns auf dem Werksbesuch begleitete und gleichzeitig seine Dolmetscherdienste anbot.
WM Training in Roggwil am 01. Juli 2023
Das Training zur Fahrer Weltmeisterschaft findet am 01.Juli 2023 auf dem Gelände der Ernst Gerber AG in Roggwil statt.
Generalversammlung 2023
An der GV 2023 wurde auf die beiden vergangenen Jahre zurückgeblickt. Präsident Sepp Bamert erinnerte u.a. daran, dass die letzte GV wegen der Corona-Pandemie virtuell stattfinden musste und unser Verband auch in der Berichtsperiode in seinen Tätigkeiten eingeschränkt und die Suche nach neuen Sponsoren fast unmöglich war. Swiss Drivers pflegte jedoch weiterhin den Kontakt zum UVEK sowie dem Bundesamt für Verkehr, um einer geplanten Verschärfung der Vorschriften zur ARV vorzubeugen. Nach den UICR-Berufsweltmeisterschaften im September 2022, die leider ohne Schweizer WM-Team stattfand, sind wir zurzeit daran, für unser Team WM-Trainings durchzuführen, um 2024 wieder erfolgreich teilnehmen zu können. Sowohl 2021 wie auch 2022 haben wir keine roten Zahlen geschrieben und so gingen die Routinetraktanden wie Jahresrechnungen und Budget auch problemlos über die Bühne. Beim Budget rechnen wir für 2023 allerdings mit einem Verlust, da eine Krankenkasse das bisherige Courtage-System beendet hat. Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder mussten wir eine Demission zur Kenntnis nehmen. Vizepräsident Rolf Lehmann, der seit der Gründung dem Vorstand angehöhrte, verzichtete auf eine Wiederwahl. Der Vorstand besteht somit zurzeit aus: Josef (Sepp) Bamert Präsident gewählt bis 2026 Beat Schauwecker Kassier / Sekretär gewählt bis 2026 Claudia Klarer WM-Verantwortliche gewählt bis 2026 Michel Bachmann Vorstandsmitglied gewählt bis 2024 Der Präsident würdigte schliesslich die Arbeit von Vizepräsident Rolf Lehmann, der dem Verband seit seiner Gründung als kreatives Vorstandsmitglied gedient hat. Auf Vorschlag des Vorstandes wurde Rolf Lehmann einstimmig zum Ehrenmitglied ernannt und mit einer Ehrenurkunde und einem Präsent beglückt.
Fahrverbote Schweiz 2023 für den Schwerverkehr
Das Fahrverbot gilt für die ganze Schweiz Gültigkeit: für Lastwagen über 3.5 t Gesamtgewicht und gewerbliche Traktoren, Arbeitsmaschinen, Sattelmotorfahrzeuge und Lastwagen mit Anhängern. Für Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht von mehr als 5 t. Ausgenommen sind Personentransporte, Wohnmotorwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge. An Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr als Schweizer Feiertage gelten: Neujahram 01. JanuarKarfreitagam 07. AprilOstermontagam 10. AprilAuffahrtam 18. MaiPfingstmontagam 29. MaiNationalfeiertagam 01. AugustWeihnachtenam 25. DezemberStephanstagam 26. Dezember Das Feiertagsfahrverbot ist in den Kantonen aufgehoben, in welchen der Feiertag nicht oder nur teilweise gefeiert wird. An kantonalen Feiertagen ist der Durchgangs-Verkehr gestattet. Die Fahrverbote gelten: am 31. Dezember 2022ab 22.00 Uhr bis 03. Januar 2023 um 05.00 Uhram 06. Aprilab 22.00 Uhrbis 08. April um 05.00 Uhram 08. Aprilab 22.00 Uhrbis 11. April um 05.00 Uhram 17. Maiab 22.00 Uhrbis 19. Mai um 05.00 Uhram 27. Maiab 22.00 Uhrbis 30. Mai um 05.00 Uhram 31. Juliab 22.00 Uhrbis 02. August um 05.00 Uhram 23. Dezemberab 22.00 Uhrbis 27. Dezember um 05.00 Uhram 30. Dezember 2023ab 22.00 Uhrbis 03. Januar 2024 um 05.00 Uhr Ausnahmen: Eine Ausnahmebewilligung erteilt der Standortkanton oder der Kanton, wo die Fahrt beginnt, und gilt für die ganze Schweiz. Wer Notfallmässig eine Ausnahmebewilligung braucht,meldet dies der Telefonnummer 112. Auskünfte für ausländische Fahrzeugführer: Bundesamt für Strassen ASTRA Tel. (+41) 41 885 03 20 Fax (+41) 41 885 03 21 E-Mail: sonderbewilligung@astra.admin.ch Home www.sonderbewilligung.ch Weiter Auskünfte unter: info@swiss-drivers.ch
Neuerungen im Strassenverkehr 2023
Bern, 12.12.2022 – 2023 treten diverse Neuerungen im Strassenverkehr in Kraft. Am 1. Januar treten das Veloweggesetz und ein einfacheres Verfahren bei der Einführung von Tempo 30-Zonen in Kraft. Gleichzeitig gelten ab Neujahr Anpassungen bei Arbeitsmotorwagen und eine verbesserte Partikel-Messung bei Dieselfahrzeugen. Am 1. April treten diverse Anpassungen bei den Führerausweisvorschriften in Kraft.Die Neuerungen 2023 im Überblick:Ab 1.Januar 2023 VeloweggesetzDas neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) sorgt für bessere und sicherere Velowege, indem die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen verpflichtet werden und der Bund bei seinen Strassen ebenfalls Velowege erstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2.12.2022 beschlossen, dass das neue Gesetz auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Einfacheres Verfahren zur Einführung von Tempo-30-Zonen und BegegnungszonenNeu können Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen erlassen werden, ohne dass qualifizierte Gründe vorhanden sein müssen (besondere Gefahrensituation, besonderer Schutz bestimmter Verkehrsteilnehmender, Verbesserung des Verkehrsflusses, Verminderung einer übermässigen Belastung durch Lärm oder Schadstoffe). Auch ist kein Gutachten zur Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit mehr nötig. Die Behörden müssen die Anordnung der Zonen aber weiterhin verfügen und veröffentlichen. Auf verkehrsorientierten Strassen innerorts gilt auch künftig grundsätzlich Tempo 50. CarpoolingFahrgemeinschaften können die Umwelt- die Verkehrsbelastung verringern. Mit dem neuen Symbol «Mitfahrgemeinschaft» können Fahrzeuge mit mehreren Insassen privilegiert werden. Im fahrenden Verkehr kann das Symbol mit dem Wort «ausgenommen» auf einer Zusatztafel zu den Signalen «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen», «Verbot für Motorwagen» und «Busfahrbahn» verwendet. Auf den so signalisierten Fahrstreifen und Fahrspuren dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl an Personen besetzt sind.Im ruhenden Verkehr kann das Symbol «Mitfahrgemeinschaft» auf einer Zusatztafel zusammen mit den Signalen «Parkieren gestattet», «Parkieren mit Parkscheibe» und «Parkieren gegen Gebühr» verwendet werden. Auf so gekennzeichneten Parkierflächen dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die bei der Zufahrt mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl an Personen besetzt sind. Für die Wegfahrt ist keine Mindestbesetzung nötig. Ausnahme von schweren Arbeitsmotorwagen vom Fahrverbot für LastwagenSchwere Arbeitsmotorwagen (blaues Kontrollschild) sind neu vom Signal «Fahrverbot für Lastwagen» ausgenommen. Damit werden Einsätze der Feuerwehr oder von Kanalisationsreinigungen erleichtert. Verbesserte Partikelmessmethode für AbgasnachprüfungFeinstaub schadet der Gesundheit. Die Abgasvorschriften dienen dazu, solche Belastungen zu reduzieren. Die bis jetzt angewandten Messverfahren sind allerdings nicht empfindlich genug, um alle defekten Diesel-Partikelfilter zu erfassen. Deshalb kommt ab 1. Januar 2023 bei amtlichen Nachprüfungen (MFK) ein präziseres Messverfahren mit neuen, eichpflichtigen Geräten zum Einsatz. Ab 1. April 2023Raschere Verfahren bei entzogenen FührerausweisenUm die Dauer der Verfahren zu verkürzen, werden in der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) und in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) neu bestimmte Fristen festgelegt. Nach der Abnahme des Lern- oder Führerausweises muss die Polizei die Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln. Diese muss den Ausweis innert zehn Arbeitstagen der Inhaberin oder dem Inhaber zumindest vorübergehend zurückgeben, wenn sie bis dahin nicht genügend ernsthafte Zweifel an deren Fahreignung hat und somit nicht mindestens einen vorsorglichen Entzug verfügen kann. Ausnahmen beim Führerausweisentzug wegen leichten Widerhandlungen für Berufsfahrerinnen und -fahrerUm das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes zu minimieren, können die Entzugsbehörden Personen während eines Führerausweisentzugs wegen einer leichten Widerhandlung Fahrten bewilligen, die zur ihrer Berufsausübung notwendig sind. Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen ist keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich. Nicht möglich ist die Bewilligung solcher Fahrten zudem für Personen, denen der Führerausweis aus Sicherungsgründen auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wird. Führerausweis wird fälschungssichererMitte April 2023 wird ein neuer Führerausweis im Kreditkartenformat eingeführt. Dieser ist fälschungssicherer als der heutige Führerausweis und erhält ein moderneres Design. Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (www.asa.ch) wird das Design des neuen Führerausweis Anfang 2023 vorstellen.Die heutigen Führerausweise im Kreditkartenformat bleiben weiterhin uneingeschränkt gültig. Wer bereits einen Führerausweis besitzt, muss also nichts unternehmen. Falls gewünscht, kann man ihn aber gegen Gebühr beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons umtauschen. Wer ab Mitte April 2023 einen Führerausweis bestellt, erhält den neuen Führerausweis im Kreditkartenformat. Auf die Fahrberechtigungen hat der neuen Führerausweis keine Auswirkungen. Adresse für Rückfragen Medienstelle ASTRA, 058 464 14 91 oder media@astra.admin.ch
Unsere Versicherung für unsere Mitglieder
Bist du mit deinem Fahrzeug auch über die Landesgrenze hinaus unterwegs? Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2015 können auch im Ausland begangene Verstösse gegen die Chauffeurverordnung von den schweizerischen Strafbehörden verfolgt und bestraft werden. Hast du rechtliche Fragen zur Chauffeurverordnung? Die Rechtsexpertinnen und -experten der AXA-ARAG helfen dir gerne weiter. Profitiere jetzt als Swiss Drivers-Mitglied vonVorzugskonditionen auf deine AXA-ARAG Rechtsschutzversicherung.