Sanitas: 8 Tipps für mehr Resilienz im Alltag
Manchmal läuft alles wie am Schnürchen. Und manchmal geht einfach nichts mehr. Solche Tiefs kennt jeder. Wie man wieder aus ihm herausfindet und was die Psyche stark macht, erklären zwei Psychologinnen und ein Resilienz-Coach im Sanitas Online-Magazin. https://www.sanitas.com/de/magazin/aktiv-sein/starke-psyche/der-weg-aus-dem-stimmungstief.html Sie möchten von unserer starken Partnerschaft profitieren?Erstellen Sie Ihr individuelles Angebot direkt online über unseren Prämienrechner. Für Link und Prämienrechner bitte den Blog-Titel klicken.
Sanitas: Wann wird aus Gewohnheit Sucht?
«Ich kann jederzeit wieder aufhören», gaukelt man sich so lange vor, bis klar wird: So einfach wird das mit dem Aufhören nicht werden. Suchttherapeutin Caroline Zeller erklärt im Sanitas Online-Magazin, wie der Ausstieg aus der Abhängigkeit dennoch gelingen kann. https://www.sanitas.com/de/magazin/aktiv-sein/starke-psyche/wie-entsteht-eine-sucht.html Sie möchten von unserer starken Partnerschaft profitieren?Erstellen Sie Ihr individuelles Angebot direkt online über unseren Prämienrechner. Für Link und Prämienrechner bitte den Blog-Titel klicken.
Sanitas: Doping fürs Gehirn
Du bist, was du isst: Das gilt auch fürs Gehirn. Denn die Ernährung beeinflusst massgeblich, wie fit und gesund unser Denkorgan ist – und manche Lebensmittel können die Hirnleistung sogar steigern. Welche das sind, finden Sie im Online-Magazin unserer Gesundheitspartnerin Sanitas. https://www.sanitas.com/de/magazin/aktiv-sein/ernaehrung/nahrung-fuers-gehirn.html Sie möchten von unserer starken Partnerschaft profitieren?Erstellen Sie Ihr individuelles Angebot direkt online über unseren Prämienrechner. Für Link und Prämienrechner bitte den Blog-Titel klicken.
Sanitas: 7 Gründe, warum Sie meditieren sollten
Meditation bringt Ruhe nach einem hektischen Arbeitstag – das ist bekannt und erwiesen. Was sie neben einem besseren Schlaf und mehr Konzentration aber sonst noch bewirkt, lesen Sie im Sanitas Online-Magazin. https://www.sanitas.com/de/magazin/aktiv-sein/stress-und-entspannung/sieben-gruende-fuer-meditation.html Sie möchten von unserer starken Partnerschaft profitieren?Erstellen Sie Ihr individuelles Angebot direkt online über unseren Prämienrechner. Für Link und Prämienrechner bitte den Blog-Titel klicken.
Generalversammlung 2023
An der GV 2023 wurde auf die beiden vergangenen Jahre zurückgeblickt. Präsident Sepp Bamert erinnerte u.a. daran, dass die letzte GV wegen der Corona-Pandemie virtuell stattfinden musste und unser Verband auch in der Berichtsperiode in seinen Tätigkeiten eingeschränkt und die Suche nach neuen Sponsoren fast unmöglich war. Swiss Drivers pflegte jedoch weiterhin den Kontakt zum UVEK sowie dem Bundesamt für Verkehr, um einer geplanten Verschärfung der Vorschriften zur ARV vorzubeugen. Nach den UICR-Berufsweltmeisterschaften im September 2022, die leider ohne Schweizer WM-Team stattfand, sind wir zurzeit daran, für unser Team WM-Trainings durchzuführen, um 2024 wieder erfolgreich teilnehmen zu können. Sowohl 2021 wie auch 2022 haben wir keine roten Zahlen geschrieben und so gingen die Routinetraktanden wie Jahresrechnungen und Budget auch problemlos über die Bühne. Beim Budget rechnen wir für 2023 allerdings mit einem Verlust, da eine Krankenkasse das bisherige Courtage-System beendet hat. Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder mussten wir eine Demission zur Kenntnis nehmen. Vizepräsident Rolf Lehmann, der seit der Gründung dem Vorstand angehöhrte, verzichtete auf eine Wiederwahl. Der Vorstand besteht somit zurzeit aus: Josef (Sepp) Bamert Präsident gewählt bis 2026 Beat Schauwecker Kassier / Sekretär gewählt bis 2026 Claudia Klarer WM-Verantwortliche gewählt bis 2026 Michel Bachmann Vorstandsmitglied gewählt bis 2024 Der Präsident würdigte schliesslich die Arbeit von Vizepräsident Rolf Lehmann, der dem Verband seit seiner Gründung als kreatives Vorstandsmitglied gedient hat. Auf Vorschlag des Vorstandes wurde Rolf Lehmann einstimmig zum Ehrenmitglied ernannt und mit einer Ehrenurkunde und einem Präsent beglückt.
Die Muskeln füttern
Nach einem langen Tag im Fahrersitz schnell noch etwas für die Fitness tun: eine gute Idee! Mit der richtigen Ernährung können Sie den Trainingseffekt noch steigern. Soll man vor dem Training noch schnell etwas essen oder eher danach? Helfen Eiweisse beim Muskelaufbau? Diese Fragen stellt sich so manche Sportlerinnen und Sportler – die Antworten finden Sie im Sanitas Online-Magazin. Übrigens: Sind Sie bereits bei Sanitas versichert? Dank Rahmenvertrag profitieren Sie und Ihre Familie von interessanten Rabatten. https://www.sanitas.com/de/magazin/aktiv-sein/ernaehrung/die-muskeln-fuettern.html
Sanitas: 8 Tipps für mehr Resilienz im Alltag
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Sanitas: Wann wird aus Gewohnheit Sucht?
«Ich kann jederzeit wieder aufhören», gaukelt man sich so lange vor, bis klar wird: So einfach wird das mit dem Aufhören nicht werden. Suchttherapeutin Caroline Zeller erklärt im Sanitas Online-Magazin, wie der Ausstieg aus der Abhängigkeit dennoch gelingen kann. https://www.sanitas.com/de/magazin/aktiv-sein/starke-psyche/wie-entsteht-eine-sucht.html Sie möchten von unserer starken Partnerschaft profitieren?Erstellen Sie Ihr individuelles Angebot direkt online über unseren Prämienrechner. Für Link und Prämienrechner bitte den Blog-Titel klicken.
Sanitas: Doping fürs Gehirn
Du bist, was du isst: Das gilt auch fürs Gehirn. Denn die Ernährung beeinflusst massgeblich, wie fit und gesund unser Denkorgan ist – und manche Lebensmittel können die Hirnleistung sogar steigern. Welche das sind, finden Sie im Online-Magazin unserer Gesundheitspartnerin Sanitas. https://www.sanitas.com/de/magazin/aktiv-sein/ernaehrung/nahrung-fuers-gehirn.html Sie möchten von unserer starken Partnerschaft profitieren?Erstellen Sie Ihr individuelles Angebot direkt online über unseren Prämienrechner. Für Link und Prämienrechner bitte den Blog-Titel klicken.
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Generalversammlung 2023
An der GV 2023 wurde auf die beiden vergangenen Jahre zurückgeblickt. Präsident Sepp Bamert erinnerte u.a. daran, dass die letzte GV wegen der Corona-Pandemie virtuell stattfinden musste und unser Verband auch in der Berichtsperiode in seinen Tätigkeiten eingeschränkt und die Suche nach neuen Sponsoren fast unmöglich war. Swiss Drivers pflegte jedoch weiterhin den Kontakt zum UVEK sowie dem Bundesamt für Verkehr, um einer geplanten Verschärfung der Vorschriften zur ARV vorzubeugen. Nach den UICR-Berufsweltmeisterschaften im September 2022, die leider ohne Schweizer WM-Team stattfand, sind wir zurzeit daran, für unser Team WM-Trainings durchzuführen, um 2024 wieder erfolgreich teilnehmen zu können. Sowohl 2021 wie auch 2022 haben wir keine roten Zahlen geschrieben und so gingen die Routinetraktanden wie Jahresrechnungen und Budget auch problemlos über die Bühne. Beim Budget rechnen wir für 2023 allerdings mit einem Verlust, da eine Krankenkasse das bisherige Courtage-System beendet hat. Bei der Wahl der Vorstandsmitglieder mussten wir eine Demission zur Kenntnis nehmen. Vizepräsident Rolf Lehmann, der seit der Gründung dem Vorstand angehöhrte, verzichtete auf eine Wiederwahl. Der Vorstand besteht somit zurzeit aus: Josef (Sepp) Bamert Präsident gewählt bis 2026 Beat Schauwecker Kassier / Sekretär gewählt bis 2026 Claudia Klarer WM-Verantwortliche gewählt bis 2026 Michel Bachmann Vorstandsmitglied gewählt bis 2024 Der Präsident würdigte schliesslich die Arbeit von Vizepräsident Rolf Lehmann, der dem Verband seit seiner Gründung als kreatives Vorstandsmitglied gedient hat. Auf Vorschlag des Vorstandes wurde Rolf Lehmann einstimmig zum Ehrenmitglied ernannt und mit einer Ehrenurkunde und einem Präsent beglückt.
Die Muskeln füttern
Nach einem langen Tag im Fahrersitz schnell noch etwas für die Fitness tun: eine gute Idee! Mit der richtigen Ernährung können Sie den Trainingseffekt noch steigern. Soll man vor dem Training noch schnell etwas essen oder eher danach? Helfen Eiweisse beim Muskelaufbau? Diese Fragen stellt sich so manche Sportlerinnen und Sportler – die Antworten finden Sie im Sanitas Online-Magazin. Übrigens: Sind Sie bereits bei Sanitas versichert? Dank Rahmenvertrag profitieren Sie und Ihre Familie von interessanten Rabatten. https://www.sanitas.com/de/magazin/aktiv-sein/ernaehrung/die-muskeln-fuettern.html
WM Training in Roggwil am 01. Juli 2023
Das Training zur Fahrer Weltmeisterschaft findet am 01.Juli 2023 auf dem Gelände der Ernst Gerber AG in Roggwil statt.
Liebe Swiss Drivers Mitglieder
Hiermit laden wir Euch ein zur Swiss Drivers Hauptversammlung 2023 Datum:Freitag, 14. April 2023 Zeit:19.30 Uhr Ort:Raum Bern Traktanden:1. Feststellung der Anwesenden 2. Traktandenliste 3. Bericht über die abgelaufenen Jahre 2021 – 2022 4. Finanzbericht 2021 – 2022 5. Budget 2023 6. Entlastung des Vorstandes 7. Behandlung von Anträgen 8. Mutationen / Wahlen Vorstand 9. Diverses Da wir wissen müssen, wie gross der zu reservierende Raum sein muss, ist eine rechtzeitige Anmeldung unerlässlich. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden wir allen angemeldeten Mitgliedern den genauen Tagungsort mitteilen können und die Agenda samt Unterlagen zustellen. Eure Anmeldung zur Generalversammlung bitte bis spätestens am 07. April 2023 einsenden an Swiss Drivers, Schulweg 6, 3013 Bern / info@swiss-drivers.ch ANMELDUNG Ich nehme an der Generalversammlung vom 14. April 2023 im Raum Bern teil: Name ………………………………….. Vorname ……………………………………………. Adresse ……………………………………………. PLZ / Ort ………………………………………….. Swiss Drivers Mitglied Nr. ………………………………….… E-Mail-Adresse …………………………………………………………………………
Fahrverbote Schweiz 2023 für den Schwerverkehr
Das Fahrverbot gilt für die ganze Schweiz Gültigkeit: für Lastwagen über 3.5 t Gesamtgewicht und gewerbliche Traktoren, Arbeitsmaschinen, Sattelmotorfahrzeuge und Lastwagen mit Anhängern. Für Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht von mehr als 5 t. Ausgenommen sind Personentransporte, Wohnmotorwagen und landwirtschaftliche Fahrzeuge. An Sonn- und Feiertagen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr als Schweizer Feiertage gelten: Neujahram 01. JanuarKarfreitagam 07. AprilOstermontagam 10. AprilAuffahrtam 18. MaiPfingstmontagam 29. MaiNationalfeiertagam 01. AugustWeihnachtenam 25. DezemberStephanstagam 26. Dezember Das Feiertagsfahrverbot ist in den Kantonen aufgehoben, in welchen der Feiertag nicht oder nur teilweise gefeiert wird. An kantonalen Feiertagen ist der Durchgangs-Verkehr gestattet. Die Fahrverbote gelten: am 31. Dezember 2022ab 22.00 Uhr bis 03. Januar 2023 um 05.00 Uhram 06. Aprilab 22.00 Uhrbis 08. April um 05.00 Uhram 08. Aprilab 22.00 Uhrbis 11. April um 05.00 Uhram 17. Maiab 22.00 Uhrbis 19. Mai um 05.00 Uhram 27. Maiab 22.00 Uhrbis 30. Mai um 05.00 Uhram 31. Juliab 22.00 Uhrbis 02. August um 05.00 Uhram 23. Dezemberab 22.00 Uhrbis 27. Dezember um 05.00 Uhram 30. Dezember 2023ab 22.00 Uhrbis 03. Januar 2024 um 05.00 Uhr Ausnahmen: Eine Ausnahmebewilligung erteilt der Standortkanton oder der Kanton, wo die Fahrt beginnt, und gilt für die ganze Schweiz. Wer Notfallmässig eine Ausnahmebewilligung braucht,meldet dies der Telefonnummer 112. Auskünfte für ausländische Fahrzeugführer: Bundesamt für Strassen ASTRA Tel. (+41) 41 885 03 20 Fax (+41) 41 885 03 21 E-Mail: sonderbewilligung@astra.admin.ch Home www.sonderbewilligung.ch Weiter Auskünfte unter: info@swiss-drivers.ch
Neuerungen im Strassenverkehr 2023
Bern, 12.12.2022 – 2023 treten diverse Neuerungen im Strassenverkehr in Kraft. Am 1. Januar treten das Veloweggesetz und ein einfacheres Verfahren bei der Einführung von Tempo 30-Zonen in Kraft. Gleichzeitig gelten ab Neujahr Anpassungen bei Arbeitsmotorwagen und eine verbesserte Partikel-Messung bei Dieselfahrzeugen. Am 1. April treten diverse Anpassungen bei den Führerausweisvorschriften in Kraft.Die Neuerungen 2023 im Überblick:Ab 1.Januar 2023 VeloweggesetzDas neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) sorgt für bessere und sicherere Velowege, indem die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen verpflichtet werden und der Bund bei seinen Strassen ebenfalls Velowege erstellt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2.12.2022 beschlossen, dass das neue Gesetz auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Einfacheres Verfahren zur Einführung von Tempo-30-Zonen und BegegnungszonenNeu können Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen erlassen werden, ohne dass qualifizierte Gründe vorhanden sein müssen (besondere Gefahrensituation, besonderer Schutz bestimmter Verkehrsteilnehmender, Verbesserung des Verkehrsflusses, Verminderung einer übermässigen Belastung durch Lärm oder Schadstoffe). Auch ist kein Gutachten zur Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit mehr nötig. Die Behörden müssen die Anordnung der Zonen aber weiterhin verfügen und veröffentlichen. Auf verkehrsorientierten Strassen innerorts gilt auch künftig grundsätzlich Tempo 50. CarpoolingFahrgemeinschaften können die Umwelt- die Verkehrsbelastung verringern. Mit dem neuen Symbol «Mitfahrgemeinschaft» können Fahrzeuge mit mehreren Insassen privilegiert werden. Im fahrenden Verkehr kann das Symbol mit dem Wort «ausgenommen» auf einer Zusatztafel zu den Signalen «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen», «Verbot für Motorwagen» und «Busfahrbahn» verwendet. Auf den so signalisierten Fahrstreifen und Fahrspuren dürfen nur Fahrzeuge verkehren, die mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl an Personen besetzt sind.Im ruhenden Verkehr kann das Symbol «Mitfahrgemeinschaft» auf einer Zusatztafel zusammen mit den Signalen «Parkieren gestattet», «Parkieren mit Parkscheibe» und «Parkieren gegen Gebühr» verwendet werden. Auf so gekennzeichneten Parkierflächen dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die bei der Zufahrt mindestens mit einer der Zahl auf dem Symbol entsprechenden Anzahl an Personen besetzt sind. Für die Wegfahrt ist keine Mindestbesetzung nötig. Ausnahme von schweren Arbeitsmotorwagen vom Fahrverbot für LastwagenSchwere Arbeitsmotorwagen (blaues Kontrollschild) sind neu vom Signal «Fahrverbot für Lastwagen» ausgenommen. Damit werden Einsätze der Feuerwehr oder von Kanalisationsreinigungen erleichtert. Verbesserte Partikelmessmethode für AbgasnachprüfungFeinstaub schadet der Gesundheit. Die Abgasvorschriften dienen dazu, solche Belastungen zu reduzieren. Die bis jetzt angewandten Messverfahren sind allerdings nicht empfindlich genug, um alle defekten Diesel-Partikelfilter zu erfassen. Deshalb kommt ab 1. Januar 2023 bei amtlichen Nachprüfungen (MFK) ein präziseres Messverfahren mit neuen, eichpflichtigen Geräten zum Einsatz. Ab 1. April 2023Raschere Verfahren bei entzogenen FührerausweisenUm die Dauer der Verfahren zu verkürzen, werden in der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) und in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) neu bestimmte Fristen festgelegt. Nach der Abnahme des Lern- oder Führerausweises muss die Polizei die Ausweise innert drei Arbeitstagen der kantonalen Entzugsbehörde übermitteln. Diese muss den Ausweis innert zehn Arbeitstagen der Inhaberin oder dem Inhaber zumindest vorübergehend zurückgeben, wenn sie bis dahin nicht genügend ernsthafte Zweifel an deren Fahreignung hat und somit nicht mindestens einen vorsorglichen Entzug verfügen kann. Ausnahmen beim Führerausweisentzug wegen leichten Widerhandlungen für Berufsfahrerinnen und -fahrerUm das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes zu minimieren, können die Entzugsbehörden Personen während eines Führerausweisentzugs wegen einer leichten Widerhandlung Fahrten bewilligen, die zur ihrer Berufsausübung notwendig sind. Bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen ist keine Bewilligung für berufliche Fahrten möglich. Nicht möglich ist die Bewilligung solcher Fahrten zudem für Personen, denen der Führerausweis aus Sicherungsgründen auf unbestimmte Zeit oder für immer entzogen wird. Führerausweis wird fälschungssichererMitte April 2023 wird ein neuer Führerausweis im Kreditkartenformat eingeführt. Dieser ist fälschungssicherer als der heutige Führerausweis und erhält ein moderneres Design. Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (www.asa.ch) wird das Design des neuen Führerausweis Anfang 2023 vorstellen.Die heutigen Führerausweise im Kreditkartenformat bleiben weiterhin uneingeschränkt gültig. Wer bereits einen Führerausweis besitzt, muss also nichts unternehmen. Falls gewünscht, kann man ihn aber gegen Gebühr beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons umtauschen. Wer ab Mitte April 2023 einen Führerausweis bestellt, erhält den neuen Führerausweis im Kreditkartenformat. Auf die Fahrberechtigungen hat der neuen Führerausweis keine Auswirkungen. Adresse für Rückfragen Medienstelle ASTRA, 058 464 14 91 oder media@astra.admin.ch